Die Europäischen Gesetzgeber, das Europäische Parlament und der Rat der EU haben sich auf das Gesetz über die Künstliche Intelligenz politisch geeinigt. Es steht nur noch die formelle Genehmigung aus.
Die neuen Vorschriften werden in allen Mitgliedstaaten auf der Grundlage einer zukunftssicheren Definition von KI unmittelbar und in gleicher Weise angewandt. Sie folgen einem risikobasierten Ansatz.
Nach der Verabschiedung des KI-Gesetzes wird es eine Übergangszeit geben, bevor die Verordnung anwendbar wird. Um diese Zeit zu überbrücken, wird die Kommission einen KI-Pakt ins Leben rufen. Er wird KI-Entwickler aus Europa und der ganzen Welt zusammenbringen, die sich auf freiwilliger Basis verpflichten, die wichtigsten Verpflichtungen des KI-Gesetzes bereits vor Ablauf der gesetzlichen Fristen umzusetzen.
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